Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Kostenübernahme und Kostenerstattung
Kostenübernahme
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen grundsätzlich die Behandlungskosten für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, in welchem Umfang Kosten entsprechend Ihres Vertrags übernommen werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.
Terminabsagen erbitten wir 24 Stunden vorher!
Wir möchten Sie bitten, Termine, die Sie nicht einhalten können bis spätestens 24 Stunden vor Ihrer Behandlungszeit abzusagen. Andernfalls müssen die versäumten Termine von Ihnen nach Kassen-üblichen Sätzen bezahlt werden. (Amtsgericht Osn.AZ: 7C322/87)
Selbstzahler
Übernehmen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie selbstverständlich unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung (z.B. Sitzungsfrequenz) besonders flexibel. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen diesbezüglich an.
Gesetzlich Versicherte
Für Kassenpatienten gibt es die Möglichkeit einer Erstattung der für privat ärztliche Leistungen anfallenden Kosten, falls eine medizinische Leistung bei einem Vertragsarzt nicht zu bekommen ist. Dies ist z. B. bei unzumutbaren Wartezeiten für einen Psychotherapie-Platz der Fall. Die Kostenerstattung ist gesetzlich festgelegt im SozialGesetzBuch (SGB V) Paragraph 13, Absatz 3. Im Falle einer Kostenerstattung richten sich die Kosten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Kassen.
Kostenerstattung
Antrag auf Kostenerstattung für sog. außervertragliche Psychotherapie bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten für gesetzlich Versicherte
Möglicherweise sind Sie als Kassenpatient/in schon längere Zeit aber erfolglos auf der Suche nach einem freien Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten. In diesem Fall kommt für Sie die Behandlung bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten im Rahmen der Kostenerstattung infrage.
Bei einer Behandlung durch mich handelt es sich um eine privat ärztliche Leistung. Die Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie ist gesetzlich geregelt durch § 13.3 SGB V:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Vorgehen für das Kostenerstattungsverfahren:
Musterantrag an die gesetzlichen Krankenkassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie nach §13.3 SGB V bei Frau Dr. med. Susanne Brinkmann, die sofort einen Therapieplatz bereitstellen kann. Ich habe mich intensiv, aber leider vergeblich um einen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten bemüht. Eine Liste der Ablehnungen und die Überweisung durch meinen Hausarzt habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin
Ich freue mich Sie in meiner Praxis in Hilden begrüßen zu dürfen, um mit Ihnen in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.